FAQ e-laden.de – Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema E-Mobilität

Bei dem Entscheidungsprozess für ein Elektrofahrzeug gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen und Fragen zu beantworten. Unsere FAQ sollen Ihnen dabei Hilfestellung geben. Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Elektromobilität, wertvolle Tipps für den Umstieg auf Elektro und Wissenswertes für das Laden an öffentlichen Ladesäulen oder zu Hause. Themengebiete sind:

Stromherkunft

  • Wird das Auto an den Ladesäulen mit Grünstrom geladen?
    Alle Ladesäulen der NEW werden mit 100 % Grünstrom betrieben. Bei Ladevorgängen außerhalb unseres Netzgebietes informieren Sie sich beim jeweiligen Ladesäulenbetreiber.

e-laden Ladesäulennetz

  • Kann ich mein Auto mit der NEW e-laden-App in anderen Versorgungsgebieten oder im Ausland aufladen?

    Ja, wir haben eine Vielzahl von Roaming-Partnern, die Sie unserer Webseite entnehmen können. An allen Ladestationen dieser Partner haben Sie mit der NEW-App oder dem NEW-Ladetoken Zugang.

    Achtung: An einigen Ladesäulen unserer Roaming-Partner ist eine Freischaltung via App aus technischen Gründen nicht möglich. Daher empfehlen wir Ihnen, sofern Sie öfters außerhalb unseres Netzgebiets laden, einen Ladetoken zu bestellen. Nicht bei allen Roaming-Partnern sind die Preise für Roaming hinterlegt. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Partner, welche Preise für das Laden anfallen.

  • Was bedeutet Roaming?

    Roaming in der Elektromobilität ermöglicht Nutzern, auf Ladepunkte fremder Anbieter (auch im Ausland) zuzugreifen. Dabei werden notwendige Informationen, z. B. für den Abrechnungsvorgang, ausgetauscht. Zu Beginn der Elektromobilität mussten E-Auto-Fahrer für verschiedene Ladesäulen verschiedene Zugangskarten nutzen. Durch Roaming sollen Nutzer zukünftig mit einer/m Karte/Token/App an möglichst allen Ladesäulen ihr Fahrzeug aufladen können.

Umstellung der NEW-Ladesäulen

  • Was hat sich seit der Umstellung seit 01. April 2020 geändert?

    Für die Nutzung und den Zugang zu den NEW-Ladestationen benötigen Sie die NEW e-laden-App. Dort können Sie sich ganz einfach registrieren. Sobald Sie registriert sind, können Sie einen Ladevorgang mit der App starten. Zusätzlich zur App können Sie sich einen Ladetoken für Ihren Schlüsselanhänger bestellen.

    Alternativ können Sie sich unter new.evc-net.com registrieren.

  • Wie lange dauert die Umstellung bei der NEW?

    Bis dato wurden bereits 130 Ladesäulen umgestellt. Im Laufe der kommenden Monate werden auch alle restlichen Ladesäulen, die noch frei zugänglich zur Verfügung stehen, umgestellt.

  • Wie kann ich zukünftig an den Ladestationen der NEW laden?

    Über das Scannen des QR-Codes an der Ladesäule erhalten Sie Zugang zur Downloadseite der App, die Sie für die Freischaltung der Ladestationen benötigen. Alternativ sehen Sie bitte hier. Wahlweise können Sie auch einen Ladetoken bestellen, mit dem Sie die Ladesäule freischalten können. Dieser wird Ihnen in wenigen Tagen per Post zugeschickt.

  • Kann ich auch ohne Registrierung laden?

    Sollten Sie sich nicht für die NEW e-laden-App registrieren wollen, können Sie den Ladevorgang auch einmalig, sogenanntes Ad-hoc-Laden, starten. Dazu laden Sie sich einfach die App herunter, wählen den Ladepunkt aus und starten den Ladevorgang per Button. Die Abrechnung und Bezahlung erfolgen dann über Paypal.

Laden an öffentlichen Ladesäulen

  • Welche Ladestation ist die Richtige für mein Fahrzeug?

    In der App kann ich den jeweiligen Steckertypen pro Ladestation sehen und entsprechend filtern, welche Ladestation, die für mich Geeignete ist. In der App erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Ladestationen, z. B. Steckertypen, Öffnungszeiten, Status (frei/besetzt).

  • Mit welcher Ladeleistung kann ich laden?

    Die Ladeleistung kann von Säule zu Säule unterschiedlich sein. Informationen zur Ladeleistung finden Sie in der App.

  • Wie lade ich mein Elektroauto?

    Sie laden Ihr Elektroauto ganz unkompliziert. Ladekabel einstecken und QR-Code scannen. Der Ladevorgang wird gestartet. Sollten Sie einen Ladetoken besitzen: Ladekabel einstecken, den Ladetoken vor den Kartenleser an der Vorderseite der Ladesäule halten, und der Ladevorgang startet.

  • Kann man mein mitgebrachtes Ladekabel abstecken oder stehlen?

    Nein, sowohl das Auto als auch die Steckdose verriegelt die jeweiligen Stecker automatisch.

  • Wie bekomme ich den Ladetoken?

    Beim Registrierungsprozess können Sie auswählen, ob Sie einen Ladetoken erhalten möchten. Sie bekommen den Ladetoken zugeschickt und müssen ihn dann in den Account einpflegen. Die Bestellung des Ladetokens können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, wenn Sie im ersten Schritt keinen Ladetoken benötigen.

  • Wie kann ich meinen Ladetoken für das Roaming freischalten oder sperren lassen?

    Diese Einstellung können nur wir für Sie vornehmen. Schicken Sie uns hierfür gerne eine E-Mail.

  • Kann ich weitere Ladetoken (nach)bestellen?

    Ja, das ist kein Problem. Sie können weitere Ladetoken (z. B. für Familienangehörige oder Partner) ganz einfach mit einer E-Mail bestellen. Bitte geben Sie an, ob der Token für Roaming (bei anderen Anbietern verwenden) freigeschaltet werden soll.

Störungen an öffentlichen Ladesäulen

  • Die Ladetransaktion über die App startet nicht. Woran kann das liegen?

    Sollten die Ladetransaktion per App nicht gestartet werden können, kann eine Ursache dafür sein, dass die Ladesäule wieder "eingeschlafen" ist.

    Sobald Sie das Ladekabel mit dem Fahrzeug verbunden haben, haben Sie leider nur eine begrenzte Zeit (30 Sekunden), um den Ladevorgang zu starten. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, können Sie versuchen, erst den Ladevorgang über die App zu starten und anschließend das Fahrzeug mit der Ladestation zu verbinden. Wir arbeiten bereits mit dem Hersteller der Ladesäule daran, diese Zeit zu verlängern.

  • Was kann ich bei Störungen tun?

    Bei sämtlichen Störungen steht Ihnen unsere Störhotline Tel. 02166 558-8787​ ​ rund um die Uhr zur Verfügung.

  • Beim Ad-hoc-Laden konnte die Transaktion nicht gestartet werden, aber mein Geld wurde bereits abgebucht. Erhalte ich dieses zurück?

    Ja! Bei uns wird nur abgerechnet, was Sie wirklich verbrauchen. Sollten Probleme bei der Transaktion auftauchen oder Sie mehr angegeben haben als verbraucht, dann wird Ihnen der nicht genutzte Betrag innerhalb weniger Stunden zurücküberwiesen (sowohl bei Zahlung mit Kreditkarte als auch bei Paypal). Sollte das Geld nicht innerhalb von 24 Stunden wieder zurückgebucht werden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Ladepreise an öffentlichen Ladesäulen

  • Welche Preise gelten pro Ladevorgang?

    Nach der Registrierung in der App bezahlt der NEW e-laden-Kunde 0,45 EUR pro kWh. Die Kunden, die sich nicht registrieren möchten, sowie Paypal-Zahler bezahlen einen höheren Preis.

  • Wie erfolgt die Abrechnung und Bezahlung des Ladevorgangs?

    Sie erhalten eine monatliche Abrechnung mit einer Übersicht Ihrer getätigten Ladevorgänge. Die Bezahlung erfolgt normalerweise per SEPA-Lastschriftmandat, das Sie bei der Registrierung erteilen. Außerdem besteht nun für registrierte User auch die Möglichkeit, mit Paypal zu bezahlen. Hier liegt der Preis bei 0,50 EUR pro kWh.

Für e-laden registrieren

  • Wie werde ich NEW e-laden-Kunde?

    In der NEW e-laden-App oder auf der Homepage unter new.evc-net.com können Sie sich registrieren und ein persönliches Benutzerkonto anlegen.

  • Welche Daten werden bei der Registrierung benötigt?

    Für die Registrierung benötigen wir ein SEPA-Lastschriftmandat sowie ihre Kontaktdaten. Wir benötigen Ihre Daten, um Ihnen die Abrechnung zu ihren Ladevorgängen zukommen zu lassen. Eine Übersicht zu allen Ladevorgängen können Sie selbstverständlich auch in der App einsehen.

Autostromtarif

  • Wann ist NEW e-mobility@home der richtige Tarif für mich?

    NEW e-mobility@home ist der richtige Tarif für Sie, wenn Sie Ihr Elektroauto zu Hause, also an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, zu unschlagbar günstigen Preisen laden möchten.

  • Warum ist NEW e-mobility@home so viel günstiger als mein normaler Haushaltsstrom?

    Dank einer gesetzlichen Regelung in Energiewirtschaftsgesetz (kurz EnWG) dürfen für verschiedene Nutzungen vergünstigte Netzentgelte erhoben werden. Hierzu gehören zum Beispiel unterbrechbare Einrichtungen. Diese reduzierten Netzentgelte ermöglichen es uns, Ihnen einen ausgesprochen günstigen Stromtarif anzubieten.

    Netzentgelte machen heute einen entscheidenden Anteil am Strompreis aus. Sie werden vom Netzbetreiber erhoben für die Nutzung der Infrastruktur bis zum Zähler, den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes sowie für Messung und Abrechnung.

  • Entspricht NEW e-mobility@home den Richtlinien des Förderprogramms progres.nrw?

    Der Tarif NEW e-mobility@home für private Ladepunkte hat eine TÜV-Nord-Zertifizierung nach A75-S026-1 und entspricht den Anforderungen der Richtlinie des Förderprogramms progres.nrw. Demnach muss der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen sowie die Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes verwendet und entwertet werden. Darum kümmert sich die NEW, und der TÜV-Nord überprüft das.



    Da progres.nrw ein Förderprogramm des Landes NRW ist, sind nur gewerbetreibende Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, förderberechtigt.

Laden zu Hause

  • Was ist eine sogenannte „unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“?

    Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen erlauben den Verteilnetzbetreibern die Steuerung des Stromnetzes zur Netzentlastung. Das heißt, dass der Netzbetreiber bei drohender Netzüberlastung die Möglichkeit hat, den Stromfluss zu diesen Zählern zu unterbrechen.

    Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, in welchem die vergünstigten Netzentgelte für sogenannte „unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“ geregelt sind, beschreibt, dass diese Steuerung für den Verbraucher zumutbar sein muss.

  • In welchem Rahmen kann der Netzbetreiber den Zähler zur Ladung des Elektroautos abschalten?

    Der Netzbetreiber kann die Stromlieferung im Sinne der Netzlast zeitweise unterbrechen/aussetzen. Genauere Regelungen zur Dauer und zum zeitlichen Abstand der Unterbrechungen sind noch nicht genau definiert. Zum aktuellen Zeitpunkt können diese Anlagen jederzeit abgeschaltet werden, wenn beim Netzbetreiber Probleme mit der Netzstabilität auftreten sollten. Laut NEW Netz brauchen Kunden in den nächsten zwei Jahren aber nicht mit vielen Abschaltungen der Anlagen zu rechnen.

  • Wird zum Laden des Elektroautos eine Autostrom-Ladebox (Wallbox) benötigt oder kann die Ladung auch anders erfolgen?

    Bei dauerhafter Nutzung sollte die Ladung über eine Wallbox erfolgen. Der Ladevorgang ist wesentlich schneller und sicherer. Denn diese Geräte sind – anders als eine Haushaltssteckdose – auf eine dauerhaft hohe Leistung ausgelegt. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Wallboxen.

Umstieg auf Elektro

  • Werden sich Elektroautos durchsetzen?

    Die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts sprechen eine deutliche Sprache: Der Bestand an Elektroautos stieg 2017 um 58,3 Prozent. Im selben Zeitraum legte der Bestand an Hybrid-Pkw um 43,1 Prozent zu. Der darin enthaltene Anteil der Plug-in-Hybride stieg um 111,8 Prozent. Hybrid-Pkw kombinieren Verbrennungs- und Elektromotoren, Plug-in-Hybride können mit ihren extern aufladbaren Akkus sogar kleinere Strecken rein elektrisch zurücklegen.

    Das bedeutet: Die Elektrifizierung der Mobilität nimmt gerade an Fahrt auf. Immer mehr Verbrennungsmotoren werden elektrisch aufgerüstet. Dabei wird diese Technik aber im besten Fall eine Art Brücke zum vollelektrischen Pkw sein. Denn: Langfristig gehört die Zukunft dem Elektromotor.

  • Lohnt sich ein Umstieg auf Elektro?

    Ob sich ein Umstieg auf Elektro jetzt schon lohnt, kommt auf die jeweiligen Bedürfnisse an. Autofahrer, die von Stadt- bis Urlaubsfahrten alle Möglichkeiten haben möchten, sollten sich die Plug-in-Hybrid-Varianten der Hersteller anschauen. Sie sind sozusagen der Umstieg auf Elektro „light“. Sie haben genügend Reichweite, unterliegen keinen Fahrverboten und werden sogar staatlich gefördert.

    Haushalte, die auf zwei Autos angewiesen sind, könnten sich überlegen, ob ein Elektroflitzer den Zweitwagen ersetzen kann. Voll alltagstauglich sind die am Markt angebotenen E-Autos durchaus. Und bequem: Denn mit der NEW-Wallbox, der Ladestation für daheim oder am Arbeitsplatz, hat man die eigene Tankstelle an der Garagenwand. Nicht zu vergessen die staatliche Förderung: Seit Juni2020 erhalten Käufer von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro vom Staat.

Dieselfahrverbote

  • Welches Urteil gibt es zum Dieselfahrverbot?

    Am 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass deutsche Städte als eine Art letztes Mittel zur Luftreinhaltung Fahrverbote verhängen können – auch ohne bundesweit einheitliche Plakettenregelung. Das Gericht begründete dies mit einem Vorrang des Europarechts. Kommunen dürfen nun also mit Fahrverboten planen, um die Dauer der Grenzwertüberschreitungen (40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel) so kurz wie möglich zu halten.

  • Was sind die Vorteile eines Fahrverbotes?

    Der Gesundheitsschutz steht bei den Verboten eindeutig an erster Stelle. Fahrverbote sind sozusagen das letzte Mittel, um die gesundheitliche Belastung durch Stickoxide zu reduzieren. Vor allem Menschen mit Asthma, Kleinkinder und ältere Stadtbewohner profitieren davon.

  • Was sind die Nachteile eines Fahrverbotes?

    Nachteile sind der Eingriff in das Eigentum der Bürger. Fahrverbote können zu starken Wertverlusten bei Dieselautos führen. Außerdem galt bislang der Diesel als wichtiger Faktor, um das für die Klimaerwärmung verantwortlich geltende CO2 zu reduzieren. Wenn nun mehr Autofahrer auf Benziner umsteigen, die mehr CO2 ausstoßen, sehen manche die Klimaziele in Gefahr.

  • Wann und wo kommen Fahrverbote?

    Diese Frage lässt sich seriös noch nicht beantworten. Nur eines ist klar: Die Fahrverbote kommen nicht über Nacht. Denn die bislang dafür zuständigen Bundesländer müssen eine solche Maßnahme erst in ihre Luftreinhaltepläne einfügen. Der Druck auf deutsche Städten ist gewaltig, den seit 2010 geltenden Grenzwert einzuhalten. Allein in NRW überschreiten elf Städte im Jahresmittel den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Akut von Fahrverboten bedroht sind in NRW zum Beispiel Köln und Düsseldorf, gefährdet sind Oberhausen, Gelsenkirchen, Dortmund, Hagen, Wuppertal, Leverkusen und Aachen, leicht gefährdet Essen und Solingen.

  • Wer ist von Fahrverboten betroffen?

    Diesel-Autos werden von Fahrverboten als Erste betroffen sein, da sie bei Weitem mehr Stickstoffdioxid ausstoßen als Benziner. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber die Verhältnismäßigkeit betont und für den für Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten angemahnt. Dieses Modell könnte für andere Städte eine Blaupause sein: Dann würden Fahrverbote zuerst für Diesel-Autos mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis 4 gelten.

  • Wie können Städte Fahrverbote noch verhindern?

    Ballungsräume wie Stuttgart, München, Düsseldorf oder Köln haben nur geringe Chancen, ohne Fahrverbote den Grenzwert von Stickstoffdioxid einzuhalten. Es bleibt abzuwarten, ob Überlegungen wie Fahrverbote an Wochenenden für alle Verbrennerfahrzeuge oder die Einführung einer städtischen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 oder 40 Stundenkilometer Alternativen dazu sein können. Städte, die nur eine geringe Überschreitung der Grenzwerte aufweisen, könnten gegebenenfalls durch schnell zu realisierende Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen und damit Fahrverbote vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die Nachrüstung von Diesel-Bussen mit SCR-Katalysatoren und eine Elektrifizierung der Lieferfahrzeuge, Taxi- oder Busflotten. Zur Umsetzung solcher Maßnahmen hat die Bundesregierung ein Förderprogramm im Umfang von einer Milliarde Euro aufgelegt.

  • Wie kann der Einzelne dauerhaft Fahrverbote vermeiden?

    Das Auto ist für viele die zweitgrößte Investition im Leben – nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Durchschnittlich ist ein Auto in Deutschland 9,4 Jahre alt (Stichtag: 1. Januar 2018; Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt). Umso wichtiger ist es, darauf vertrauen zu können, auch in einigen Jahren das Fahrzeug noch uneingeschränkt nutzen zu dürfen. Und da liegt das momentane Problem: Zurzeit gibt es in dieser Frage keine rechtsverbindliche Zusicherung. Wer also jetzt ein Fahrzeug mit Zukunftsperspektive kaufen will, sollte den Umstieg auf Elektro erwägen.

Förderungen

  • Welche Fördermaßnahmen gibt es?

    Wenn Sie ein Elektroauto oder ein Plug-In-Hybridfahrzeug kaufen oder leasen möchten, können Sie vom Bund und vom Autohersteller Umweltprämien erhalten. Klicken Sie hier für weitere Informationen.